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Mehr bezahlbarer Wohnraum

Mehr bezahlbaren Wohnraum durch Experimentierklauseln schaffen

Pressemitteilung der BAK, Berlin 26.9.2023

Auf Einladung von Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz nahm Andrea Gebhard, die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), am 25.9.2023 am „Bündnistag Bezahlbarer Wohnraum“ im Bundeskanzleramt teil. Ziel des jährlichen Bündnistages ist, konkrete Maßnahmenpakete zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verabschieden. Einige Vorschläge der BAK finden sich in den Bündnismaßnahmen wieder.

So wird im Maßnahmenpaket die Einführung von Experimentierklauseln adressiert im Sinne eines Gebäudetyp-e. Die digitale bundesweite Auskunftsstelle der Architekten- und Ingenieurkammern (di.BAStAI) ist explizit als eine bereits umgesetzte Maßnahme der Architekten- und Ingenieurkammern aufgeführt. Diese Datenbank stellt eine zentrale Grundlage zur Umsetzung des digitalen Bauantrags dar. Auf Drängen der Architekten- und Ingenieurkammern wird auch die Rücknahme der Erhöhung der Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe diskutiert. Und es finden regelmäßig Gespräche mit dem Bauministerium statt zur Einführung des Bundesregisters Nachhaltigkeit. Die Förderung des Programms „Jung kauft alt“, das nun ausgebaut wird, empfehlen die Architektenkammern seit Jahren.

„Das Bündnistreffen zeigt, dass wir mit zentralen Ansätzen richtig liegen für eine schnelle Umsetzung der Wohnungsbauziele“, sagt Andrea Gebhard, die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Aber es liegt ein insgesamt schwieriger Weg vor uns. Bei der Begrenzung der Baukosten muss immer auch der gesamte Lebenszyklus mitgedacht werden, inklusive Senkung von Ressourcenverbrauch und CO2-Emissionen. Der Fokus unserer Planungen muss auf Nutzung der Potentiale im Bestand, Aufstockungen und Geschosswohnungsbau ausgerichtet sein. Die Bundesländer sollten überzogene und ressourcenintensive Bauregularien dringend anpassen, denn Innovationsfeindlichkeit am Bau werden wir teuer bezahlen.“

Die Bundesarchitektenkammern und die Architektenkammern der Länder engagieren sich für eine zivilrechtliche Flankierung, um Abweichung von Bauregularien im Sinne des Gebäudetyp-e zu erleichtern. Auch eine Verankerung des Gebäudetyp-e in der Musterbauordnung wird gefordert. Diese Maßnahmen bieten großes Potenzial für innovativen und kostengünstigen Wohnungsbau, gerade in bestehenden Quartierstrukturen. Bei höherer baulicher Dichte ist es dann auch besonders wichtig, Freiflächen zu qualifizieren, um die Qualität des Wohnumfeldes sicherzustellen und den Folgen des Klimawandels zu begegnen.

Ansprechpartner

Ansprechpartner/in

Cathrin Urbanek
Pressesprecherin Bundesarchitektenkammer e.V.
URBANEK@BAK.DE