Meldung: Glocke
Gebäudeenergiegesetz (GEG) bechlossen

Bundestag hat Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen

Der Bundestag hat am 8. September 2023 die Änderungen am GEG zur Einführung einer 65%-EE-Pflicht beschlossen. Damit können sie am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Nicht abschließend geklärt ist das flankierende Förderkonzept und die Verpflichtung der Kommunen zur Wärmeplanung. Beides sind wesentliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit und Umsetzung der GEG-Anforderungen.

 

Erst mit der Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung werden die GEG-Anforderungen »scharf« geschaltet. Die BAK hat sich in den Entstehungsprozess der GEG-Novelle über mehrere Stellungnahmen, zum Förderkonzept und zur Wärmeplanung eingebracht.