Informationsveranstaltung zur
"Eintragung in die Listen der Architekten oder Stadtplaner der Architektenkammer Bremen für Fachkräfte mit ausländischem Berufsabschluss“
am 10.12.2024 um 17 Uhr in der Architektenkammer, Geeren 41-43, 28195 Bremen
Die Vorsitzende des Eintragungsausschusses der Architektenkammer Bremen, Frau Dr. Regina Weiß, wird Sie über die Voraussetzungen und das Eintragungs-Verfahren informieren und Ihre Fragen beantworten.
Bitte melden Sie sich an bei: Steffanie Schügl, E-Mail: anerkennung@akhb.de, Tel.: 0421 1626894
Anerkennung eines im Ausland erworbenen Studienabschlusses
Wenn Sie ein Studium der Architektur an einer ausländischen Hochschule absolviert haben und in Deutschland arbeiten möchten, können Sie sich auf dem Arbeitsmarkt bewerben und Tätigkeiten eines Architekten bzw. einer Architektin (z.B. in einem Architekturbüro) ausüben. Sie dürfen aber nicht die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin" führen und sind nicht bauvorlageberechtigt.
Die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Architektin" ist in Deutschland geschützt. Sie können die Berufsbezeichnung nur offiziell nennen und diese Bezeichnung z.B. auf Ihre Visitenkarte schreiben, wenn Sie eine Erlaubnis dazu haben. Diese Erlaubnis erhalten Sie im Rahmen des Verfahrens "Eintragung in die Architektenliste" und damit verbunden auf Mitgliedschaft in der Architektenkammer; dieses Verfahren entspricht bei den Architektinnen und Architekten der Berufsanerkennung. Mit der Eintragung in die Architektenliste erhalten Sie auch eine "Bauvorlageberechtigung". Nur, wenn Sie bauvorlageberechtigt sind, dürfen Sie Genehmigungsplanungen für die Errichtung und Änderung von Bauwerken als verantwortlicher Planfertiger unterzeichnen.
In einem 1. Schritt können Sie die formale Gleichwertigkeit Ihres Studienabschlusses prüfen lassen. Dazu beantragen Sie die sogenannte „Zeugnisbewertung“ bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Diese prüft, ob Ihr Studium formal gleichwertig zu einem deutschen Studium der Architektur bzw. Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung ist. Die Zeugnisbewertung ist eine Bescheinigung, mit der Sie sich auch bewerben können. Sie erhöht Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, weil potenzielle Arbeitgeber*innen Ihre Qualifikation damit besser einschätzen können. Diese Bescheinigung berechtigt Sie aber nicht zum Führen der deutschen Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin".
In einem 2. Schritt können Sie einen Antrag auf Kammermitgliedschaft stellen. In dem sogenannten "Eintragungsverfahren" prüft der Eintragungsausschuss der Architektenkammer die inhaltliche Gleichwertigkeit Ihres Studiengangs zu einem deutschen Studiengang der Architektur. Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem der Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufspraxis in Vollzeit innerhalb der letzten acht Jahre (vgl. § 3 BremArchG).
Übersicht über die einzureichenden Unterlagen für die Eintragung in die Architektenliste (Kammermitgliedschaft):
- Unterzeichneter und datierter Antrag auf Kammermitgliedschaft (s. oben)
- Diplom-Zeugnis und Diplom-Urkunde als beglaubigte Kopie und in deutscher Übersetzung (von einem in der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Übersetzer)
- Zeugnisbewertung der ZAB (s. oben)
- Nachweis der praktischen Tätigkeit (Projektliste); vgl. Satzung Berufspraxis nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 BremArchG (hier im Downloadbereich)
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate, in der einfachen Ausfertigung)
- bei freiberuflicher Tätigkeit Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis der Überweisung der Eintragungsprüfgebühr (zur Zeit € 250,00, aktuell hier)
Wenn Sie durch den Beschluss des Eintragungsausschusses der Architektenkammer eingetragen wurden, erhalten Sie eine Listennummer, die Sie in den Bauanträgen angeben müssen.
Hinweis: Diese Ausführungen beziehen sich auf sämtliche Abschlüsse in den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.
Finanzielle Unterstützung für die Zeugnisbewertung und Übersetzung bietet der "Anerkennungszuschuss" für berechtigte Personen bis max. 600 €.
Wir beraten Sie gerne. Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin: Tel 0421 1626894.
Qualifizierung und Beratung beim Berufseinstieg
Informieren Sie sich auch über das IQ Projekt "Qualifizierung in der Arbeitswelt für Ingenieur*innen und Architekt*innen", das Sie beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt mit Seminaren und Beratungen unterstützt.
Hilfreiche Links für Fachkräfte und Unternehmen
Informationen für Personen aus der Ukraine der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine
Beratung für Personen, die noch im Ausland leben: ZSBA