Kammerbeiträge
Jedes Kammermitglied hat einen Kammerbeitrag zu leisten, der nach der Höhe der im Vorjahr erzielten Einnahmen aus Architektentätigkeiten gestaffelt ist.

Kammerbeiträge

Maßgebend für die Höhe des Kammerbeitrags sind die gesamten Einnahmen aus Architektentätigkeiten des Vorjahres.

Diese werden in einer Beitragserklärung (gelber Bogen) angegeben.

Die Höhe der Kammerbeiträge wird von der Kammerversammlung beschlossen und im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben.

Beitragserklärungen (gelber Bogen)

Jedes Kammermitglied muss seine Vorjahreseinnahmen nachweisen. Dies erfolgt mit der Beitragserklärung (gelber Bogen), die den Kammermitgliedern zu Beginn eines jeden Jahres zugestellt wird.

Die Beitragserklärung muss der Geschäftsstelle der Architektenkammer bis spätestens Ende April eines jeden Jahres vorliegen und bildet die Grundlage für den Beitragsbescheid, der erstellt wird, sobald die Beitragserklärung bei der Kammer eingegangen ist.

Die Übermittlung kann postalisch erfolgen oder per E-Mail an: beitrag@akhb.de. Der Eingang der Mail wird mit einer automatischen Antwortmail bestätigt.

Liegt die Beitragserklärung bis Ende April eines jeden Jahres nicht vor, wird gemäß Beitragsordnung eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben und im Beitragsbescheid ausgewiesen.

Die Beitragserklärung umfasst drei Gruppen:
A: freischaffend B: angestellt C: angestellt mit Nebentätigkeit

Nachweise

Gruppe A:
Höchststufe: kein Nachweis erforderlich
alle anderen Stufen: Bestätigung durch Steuerberater oder Kopien d. Umsatzsteuervoranmeldung oder Gewinnermittlung

Gruppe B:
Höchststufe: kein Nachweis erforderlich
alle anderen Stufen: Bestätigung durch Steuerberater oder Kopien d. elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

Gruppe C:
kein Nachweis erforderlich

Arbeitslosigkeit:
Zeiträume der Arbeitslosigkeit sind durch Nachweise des Jobcenters/Arbeitsamtes zu dokumentieren.

Jahreskammerbeitrag

Allgemeines

Kammermitglieder, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, sind automatisch beitragsfrei.

Kammermitglieder, die im Vorjahr ausschließlich berufsfremd tätig waren, werden der untersten Stufe der jeweiligen Beitragsgruppe zugeordnet.

Kammermitglieder, die eine Rente beziehen und dauerhaft keine Architektentätigkeiten ausüben, können dies der Kammer mitteilen und mit einem Nachweis (Kopie des Rentenausweises oder Bescheid des Versorgungswerkes) belegen; fortan entfällt das Ausfüllen der Beitragserklärung, da eine automatische Zuordnung in die unterste Stufe der Beitragsgruppe erfolgt.

Eine ruhende Kammermitgliedschaft sieht die Beitragsordnung nicht vor.

Gruppe A (freischaffend):
Nettohonorarumsatz des Vorjahres:
                               > 200.000 € = 1.341,00 €
über 100.000 € bis 200.000 € = 1.006,00 €
über   40.000 € bis 100.000 € =    670,00 €
über   20.000 € bis   40.000 € =    336,00 €
                     0 € bis   20.000 € =    164,00 €

Gruppe B (angestellt):
Bruttoeinnahmen des Vorjahres:
                               > 100.000 € =    437,00 €
über   80.000 € bis 100.000 € =    391,00 €
über   60.000 € bis   80.000 € =    345,00 €
über   50.000 € bis   60.000 € =    299,00 €
über   40.000 € bis   50.000 € =    253,00 €
über   30.000 € bis   40.000 € =    207,00 €
über   20.000 € bis   30.000 € =    161,00 €
                     0 € bis   20.000 € =    115,00 €

Gruppe C (angestellt; mit Nebentätigkeit):
Einnahmen unabhängig          =    368,00 €

Gruppe D (Juniormitglieder):
Jedes Juniormitglied               =      50,00 €

Beitragsermäßigungen

Anträge auf Beitragsermäßigungen können postalisch oder per Mail (beitrag@akhb.de) gestellt werden. 

Nachweise: Vorjahreseinnahmen sowie die Darlegung der aktuellen finanziellen und persönlichen Situation.

Voraussetzung für die Gewährung einer Beitragsermäßigung ist das Vorliegen einer unbilligen Härte. Im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Kammermitglieder ist an den Begriff der unbilligen Härte ein strenger Maßstab anzulegen.

 

Beitragsbescheide

Nach Erhalt der Beitragserklärung wird der Beitragsbescheid erstellt und Ihnen zugestellt.

Guthaben:
Ergibt sich ein Guthaben, so ist der Zahlbetrag mit einem Minuszeichen ausgewiesen.

Widerspruch:
Widersprüche gegen Beitragsbescheide müssen innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer erhoben werden.
Rechtsmittel gegen Beitragsbescheide haben keine aufschiebende Wirkung!

Anteilige Berechnung:
Beginnt Ihre Kammermitgliedschaft nicht zu Beginn des Jahres oder beenden Sie Ihre Kammermitgliedschaft im Laufe des Jahres, wird der Kammerbeitrag anteilig (1/12) berechnet.

Bankverbindung der Architektenkammer:
Die Sparkasse Bremen AG
IBAN: DE58 2905 0101 0001 1800 66
BIC: SBREDE22XXX

Automatischer Einzug per Lastschriftmandat:
Liegt der Architektenkammer ein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden sowohl die Vorauszahlung als auch der Kammerbeitrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Eine manuelle Überweisung durch das Kammermitglied entfällt somit! Das entsprechende Dokument  finden Sie im Download-Bereich.

Rückfragen zum Lastschrifteinzug richten Sie bitte an unsere Buchhalterin Frau Best (Tel.: 0421-1626892; kb@akhb.de) angefordert werden.

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Ansprechpartner

Ansprechpartner/in

Andreas Körtge
Verwaltungsrecht, Ausschüsse, Eintragungswesen, Beitragswesen, Berufshaftpflicht, IMI (EU), IT und Datenschutzbeauftragter
Telefon
0421 162689-3
E-Mail
ak@akhb.de