Die neue Absolventenfortbildung
Die Absolventenfortbildung als Eintragungsvoraussetzung für zukünftige Kammermitglieder betrifft Studierende bzw. Absolvent*innen, die ihr Studium nach dem 09. März 2016 begonnen haben.

Die Absolventenfortbildung als Eintragungsvoraussetzung betrifft Absolventinnen und Absolventen, die ihr Studium ab dem 10. März 2016 begonnen haben.

Um sich in die Architektenliste des Landes Bremen eintragen lassen zu können, müssen Absolvent*innen, die Ihr Studium ab dem 10.03.2016 begonnen haben, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem zählt hierzu der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, die auf die Anforderungen der Berufspraxis ausgerichtet sind.

Die Absolventenfortbildung begleitet die berufspraktische Tätigkeit und umfasst mindestens acht Tagesseminare, in denen folgende Themengebiete absolviert werden müssen:

  • Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens 
  • Zivilrechtliche Grundlagen des Planens und Bauens
  • Planungs- und Baupraxis
  • Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens 

Absolventenfortbildung in der Fachrichtung Architektur

Jedes der vier Themengebiete muss in der Fachrichtung Architektur durch jeweils zwei eintägige Veranstaltungen abgedeckt werden.

Für Absolventinnen und Absolventen gelten für den Zeitraum von vier Jahren nach Studienabschluss die ermäßigten Teilnahmegebühren für Kammermitglieder (Absolvententarif).

Wichtiger Hinweis:

Die Absolventenfortbildung kann bereits nach dem Bachelor-Abschluss im Rahmen einer berufspraktischen Tätigkeit begonnen werden. Diese vorgezogene Berufspraxis kann im Umfang von max. 1 Jahr geleistet werden. Zu beachten ist, dass sich durch die vorgezogene Berufspraxis der Absolventenstatus zu reduzierten Seminargebühren nach dem Masterabschluss um diesen Zeitraum verkürzt.


Absolventenfortbildung in den Fachrichtungen Innenarchitektur / Landschaftsarchitektur / Stadtplanung

In den übrigen Fachrichtungen lässt das Bremische Architektengesetz zu, dass nur eine Veranstaltung je Themengebiet belegt wird. Die restlichen vier Fortbildungen müssen zwar auch den vier Themen zuzuordnen sein, dies kann aber nach freier Wahl erfolgen. Denkbar wäre es also zum Beispiel, alle vier weiteren Seminare im Bereich Planungs- und Baupraxis zu belegen.

Bei welchen Anbietern können Seminare gebucht werden?

Die Seminare können bei den Architektenkammer und Ingenieurkammern in Bremen und Niedersachsen gebucht werden. Es werden jedoch auch Seminare anderer Anbieter anerkannt, soweit sie inhaltlich mit den Anforderungen der Absolventenfortbildung übereinstimmen.

Rückfragen beantwortet Kristin Kerstein, Tel. 0421 1626895, kk@akhb.de

Ansprechpartner

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Kristin Kerstein M.A.
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