Im Rahmen der Antragstellung zur Eintragung in die Architektenliste bzw. Stadtplanerliste muß gemäß § 3 des Bremischen Architektengesetzes der Besuch von insgesamt acht eintägigen Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen werden. Diese Regelung betrifft Absolventinnen und Absolventen, die ihr Studium nach dem 9. März 2016 begonnen haben.
Die für diese Absolvent*innen geltenden Eintragungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem als Download hinterlegten Informationsblatt.
Rückfragen beantwortet Kristin Kerstein, Tel. 0421 1626895, kk@akhb.de