Fortbildung aktuell
Mit Jahresbeginn 2022 sind Änderungen der Fortbildungssatzung in Kraft getreten- Informieren Sie sich über die Neuerungen und Erleichterungen

Fortbilder.de – Das aktuelle Seminarprogramm in Bremen und Niedersachsen

Das aktuelle Seminarprogramm der Architektenkammern und der Ingenieurkammern in Bremen und Niedersachsen wird auf der Homepage fortbilder.de veröffentlicht. Die Anmeldung und Abrechnung erfolgt jeweils über die angegebene Kammer. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Kammern.

Pro Halbjahr werden rund 250 Veranstaltungen angeboten. Die gemeinsame Ankündigung auf fortbilder.de ermöglicht den Mitgliedern eine direkte Information über Termine und Themen in den Bundesländern.

Digitaler Lernraum der AK und IK Bremen - Ihre persönliche Seminardokumentation

Für die Dokumentation und Durchführung Ihrer Seminare haben die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Bremen einen digitalen Lernraum eingerichtet: Alle Seminare, die Sie bei der AK und  IK Bremen besuchen, werden dort dauerhaft dokumentiert, so dass Sie über die Jahre einen Überblick über Ihre Aktivitäten behalten und jederzeit auf Ihre Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen zugreifen können. Bei Online-Seminaren finden Sie dort zudem den Seminarzugang per Zoom. 

Hier erreichen  Sie den Digitalen Lernraum: www.akikhb-lernraum.de.

Bei ihrer ersten Teilnahme an einem Seminar der AK und IK Bremen erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Digitalen Lernraum. Bitte speichern Sie Ihre Zugangsdaten ab, sie bleiben dauerhaft gültig.

Um an Online Seminaren teilzunehmen, benötigen Sie lediglich einen PC oder Laptop mit Audiofunktionen und Internetzugang. Die Teilnahme per Tablet oder Smartphone ist ebenfalls möglich. Um an Diskussionen teilnehmen zu können, empfehlen wir die Verwendung eines Headsets. So werden störende Rückkopplungen vermieden.

Alle Seminare der Architektenkammern und Ingenieurkammern in Bremen und Niedersachsen finden  Sie hier:www.fortbilder.de

 

 

NEUERUNGEN DER FORTBILDUNGSSATZUNG IM JAHR 2022

Vor gut vier Jahren hat die Kammerversammlung der Architektenkammer Bremen die Einführung einer Fortbildungssatzung beschlossen. Ziel der seit 2018 gültigen Satzung ist es, die Einhaltung der im Bremischen Architektengesetz enthaltenen Fortbildungspflicht durch konkrete Kriterien zu überprüfen, insbesondere durch die Einführung eines Bewertungssystems durch Fortbildungspunkte. Der Kammervorstand hat nun ein positives Fazit gezogen: Die Fort- und Weiterbildungsaktivität ist spürbar gestiegen, wodurch auch ein breiteres Angebot von kammereigenen Veranstaltungen ermöglicht wurde.
Die Evaluation der Fortbildungssatzung hat gleichwohl aktuellen Änderungsbedarf ergeben. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden in der Kammerversammlung im November 2021 beschlossen. Dabei geht es um das übergeordnete Ziel, sich an die Regelungen in anderen Bundesländern anzunähern, um – auch im Sinne der Kammermitglieder – einen möglichst gleichen Umgang mit einigen Themen zu ermöglichen. Die nachfolgend aufgeführten Änderungen gelten seit Januar 2022.

DIe Neuerungen im Einzelnen:

  1. Dokumentationspflicht - Nachweise müssen nicht mehr eingereicht werden - Überprüfung erfolgt jährlich im Rahmen der Stichprobe

Bis zum Jahr 2021 mussten alle Kammermitglieder proaktiv ihre Fortbildungsnachweise einsenden, alle Nachweise wurden geprüft, bewertet und registriert. Die Mehrzahl der anderen Architektenkammern mit Fortbildungssatzung führt die Prüfung und Registrierung nur bei Kammermitgliedern durch, die im Rahmen einer Stichprobe ermittelt wurden (i.d.R. 10% der Mitgliedschaft). Im Ländervergleich und nicht zuletzt aus arbeitsökonomischen Gründen erschien es angemessen, von der Prüfung und Registrierung aller Fortbildungsnachweise der Mitgliedschaft Abstand zu nehmen (s. §6 Fortbildungsatzung).

  • Die Einhaltung der Fortbildungspflicht wird ausschließlich bei denjenigen Mitgliedern überprüft, die in der jährlichen 10%-Stichprobe gezogen worden sind. Die betroffenen Mitglieder erhalten jeweils im Januar des Folgejahres eine entsprechende Information. Soweit die betroffenen Mitglieder bereits durch die Teilnahme an Veranstaltungen der Architektenkammer und Ingenieurkammer Bremen die Mindestanforderung von 8 Fortbildungspunkten pro Jahr erfüllt haben, besteht kein weiterer Nachweisbedarf (siehe dazu auch Punkt 4 – Zertifikat).
  • Alle Kammermitglieder sind weiterhin gehalten, Ihre Fortbildungsnachweise über das Jahr zu sammeln und für den Falle einer Stichprobenüberprüfung vorzuhalten.
  • Anfragen zur Anrechenbarkeit und zur Bewertung von einzelnen Fortbildungsangeboten werden im Einzelfall gern beantwortet.
  1. Mindest-Seminardauer beträgt 45 Minuten

Bs zum Jahr 2021 betrug die Mindest-Seminardauer 90 Minuten gemäß §3 Fortbildungssatzung. Mit den neuen Online-Seminaren gibt es auch zunehmend kürzere Formate, insbesondere von privaten Anbietern. Diese Einschränkung wurde daher ersatzlos gestrichen.

  1. Seminare privater Anbieter: Anerkennung anderer Kammer genügt

Wer die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung von privaten bzw. gewerblich tätigen Anbietern einreichen wollte, musste sichergehen, dass die Architektenkammer Bremen diese Veranstaltung inhaltlich geprüft und anerkannt hatte. Nun genügt es, wenn mindestens eine andere Architektenkammer oder Ingenieurkammer die Veranstaltung anerkannt hat.
Das Mitglied muss weiterhin selbst prüfen, ob die jeweilige Veranstaltung eines privaten Anbieters durch die Architektenkammer Bremen oder eine andere Kammer geprüft und anerkannt worden ist.

  1. Zertifikat „Ausgezeichnet fortgebildet“

Ab dem Jahr 2022 können Kammermitglieder jederzeit ein Zertifikat „Ausgezeichnet fortgebildet“ beantragen, sobald sie insgesamt 16 Fortbildungspunkte im laufenden Jahr gesammelt haben. Interessierte Mitglieder werden gebeten, die entsprechende Nachweise einzureichen.

 

Wie und wann müssen Sie die Erfüllung der Fortbildungspflicht nachweisen?

Die Fortbildungspflicht als Berufsplficht gemäß BremArchG gilt unabhängig von ihrer Überprüfung. Diese wird vorgenommen, wenn Sie im Rahmen der jährlichen 10%-Stichprobenerhebung überprüft werden. Sie erhalten dann eine schriftliche Aufforderung zur Einreichung per Mail.

Sollten keine ausreichenden Nachweise vorhanden sein, besteht jeweils eine Nachholfrist bis zum 30.06. des folgenden Kalenderjahres.

Alle Seminare der Architektenkammer und Ingenieurkammer Bremen werden automatisch registriert. Es ist kein weiterer Nachweis notwendig.

Soweit Sie Veranstaltungen anderer Anbieter besucht haben, sammeln Sie bitte jeweils die Teilnahmebescheinigung und den Ablaufplan. Eine Einreichung bei der Architektenkammer Bremen wird erst notwendig, soweit Sie zu Beginn des jeweils folgenden Jahres im Rahmen der 10%-Stichprobe überprüft werden. Sie erhalten dann eine schriftliche Aufforderung zur Einreichung per Mail.

 

 

Woher wissen Sie, ob Seminare von der Architektenkammer Bremen anerkannt werden?

Fortbildungsveranstaltungen öffentlicher und gemeinnütziger Bildungsträger

Die Fortbildungsveranstaltungen von Verbänden, Vereinen, Hochschulen und Stiftungen werden pauschal anerkannt, soweit die Inhalte dem Themenkatalog der Anlage 1 der Fortbildungssatzung entsprechen. EIneTeilnahmebescheinigung mit Ablaufplan der Veranstaltung wird durch das Kammermitglied eingereicht.

Eine Liste von Anbietern pauschal anerkannter Veranstaltungen finden Sie im Download-Bereich.

Fortbildungsveranstaltungen privater Anbieter

Damit Sie für die Teilnahme an den Veranstaltungen von privaten Anbietern Fortbildungspunkten erhalten können, müssen die Veranstaltungen vorab durch die Architektenkammer Bremen oder eine andere Architektenkammer prüfen und anerkannt worden sein.. Bitte stellen Sie daher vorab sicher, dass Ihre Veranstaltung anerkannt worden ist. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Kristin Kerstein, 0421 1626895.

Die aktuelle Liste der anerkannten Veranstaltungen privater Anbieter finden Sie im Download-Bereich.

Digitaler Lernraum der AK und IK Bremen

Für die Durchführung der Online-Seminare haben die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Bremen einen digitalen Lernraum eingerichtet: 

www.akikhb-lernraum.de.

Für die Nutzung des digitalen Lernraums erhalten Sie einmalig bei Ihrer nächsten Anmeldung zu einem Online-Seminar per Mail Ihre persönlichen Login-Daten. Diese sind dauerhaft auch für zukünftige Online-Seminare gültig. Ihre Seminarbuchungen finden Sie nach dem Login unter „Meine Seminare“. Sie können im Lernraum die Seminarunterlagen downloaden und Ihr Feedback abgeben. Aus dem Lernraum betreten Sie dann per Link Ihren Live Online Meeting Raum zur Teilnahme am Seminar.

Um an Online-Seminaren teilzunehmen, benötigen Sie lediglich einen PC oder Laptop mit Audiofunktionen und Internetzugang. Die Teilnahme per Tablet oder Smartphone ist ebenfalls möglich. Um an Diskussionen teilnehmen zu können, empfehlen wir die Verwendung eines Headsets. So werden störende Rückkopplungen vermieden.

Online- und Vor Ort- Seminare ergänzen sich

Das Fortbildungsprogramm der AK und IK wird weiterhin zum Großteil online angeboten, es gibt aber auch eine stetigen Anteil von Vor-Ort-Veranstaltungen, u.a. die Formate "Brandschutzkolloquium" und "Bremer Bausachverständigentag". Bitte prüfen Sie im Fortbildungsportal fortbilder.de jeweils den Veranstaltungsort, ob das Seminarangebot online oder in Präsenz in der Geschäftsstelle der Architektenkammer, Geeren 41-43, 28195 Bremen, durchgeführt wird.

www.fortbilder.de