Der Planungswettbewerb
Der Planungswettbewerb dient dem offenen Wettstreit der Ideen für die beste Lösung und ist damit ein Instrument der Qualitätssicherung beim öffentlichen und privaten Bauen.

Was ist ein Planungswettbewerb?

Ein öffentlicher und transparenter Umgang mit wichtigen Bauvorhaben ist für die Architekturqualität einer Stadt von großer Bedeutung. Der Planungswettbewerb spielt dabei eine herausragende Rolle. Denn er hat zum Ziel, das beste Ergebnis für eine bauliche Aufgabe zu ermitteln – und eben nicht das erstbeste.

Jedem Planungswettbewerb liegen die "Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW)" in ihrer aktuellen Fassung zu Grunde. Die derzeit geltenden RPW 2013 wurden vom für das Bauen zuständigen Bundesministerium herausgegeben und legen die Spielregeln von Planungswettbewerben fest. Sie stellen die möglichen Verfahrensarten dar, Regeln die Besetzung des Preisgerichts, verpflichten die Auslober zur Abgabe eines Auftragsversprechens an einen der Preisträger und bieten nicht zuletzt Hinweise zur Berechnung und Verteilung der Verfahrenssumme - das ist der Betrag, den der Auslober den Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung stellt.

Kurzum: Die RPW 2013 sorgen kurzum dafür, dass "in ausgewogener Weise den Belangen der Ausloberin oder des Auslobers und der Teilnehmerinnen oder der Teilnehmer Rechnung getragen wird". Das ist fair und darüber hinaus eine zu beachtende Berufspflicht der Architektinnen und Architektinnen im Land Bremen.

Der Landeswettbewerbsausschuss der Architektenkammer Bremen berät Auslober bei der Vorbereitung und Durchführung von Planungswettbewerben. Zudem bestätigt der Ausschuss durch seine Registrierung, dass die RPW 2013 im Verfahren hinreichend zur Anwendung kommen. Zudem erarbeitet der Ausschuss anlassbezogen Empfehlungen für Auslober, die die Durchführung von Planungswettbewerben erleichtern.

Es gibt gute Gründe für die Durchführung eines Planungswettbewerbs - weitere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt im Downloadbereich.

Sicherung von baukultureller Qualität in Bremen - Die Bremer Erklärung

Wesentliche Bestandteile der Bremer Erklärung:

  • Die im Land Bremen geltenden Richtlinien für einen Planungswettbewerb sind die „RAW – Regeln für die Auslobung von Wettbewerben“.
  • Die Jury bei Planungswettbewerben ist im Land Bremen mindestens zur Hälfte mit Personen besetzt, die für die Tätigkeit hervorragend qualifiziert sind, und die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, die zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigen (Fachpreisrichter). Abweichend zur RAW gibt bei Stimmengleichheit nicht die Stimme des Juryvorsitzenden, der die vorgenannten Qualifikationen erfüllen muss und Mitglied der Architektenkammer oder Ingenieurkammer sein soll, sondern die des Auslobers den Ausschlag.
  • Die Architektenkammer bietet den Bauherren und Architekten einen kostenlosen Beratungsservice an, wenn die Durchführung eines Planungswettbewerbs oder (bei öffentlichen Bauherren) eines VgV-Verfahrens geplant ist.

Im August 2018 haben die Architektenkammer Bremen, die Ingenieurkammer Bremen und der damalige Senator für Umwelt, Bau und Verkehr eine Vereinbarung getroffen, die die unbürokratische und bauherrenfreundliche Durchführung eines Planungswettbewerbs gewährleistet. Diese Initiative läuft unter der Formel „Bremer Erklärung zur Sicherung und Qualifizierung der Baukultur in Bremen“.

Bauherren und Architekten haben also die Möglichkeit, schnell, unkompliziert und kostenlos von der Architektenkammer informiert zu werden, welches Verfahren für die jeweilige Bauaufgabe das geeignete ist.

Ansprechpartner

Ansprechpartner/in

Tim Beerens
Gechäftsführer
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