Meldung: Glocke
E-Rechnung ist neuer Standard

Der Bremer Senat hat  am 10. Juli 2018 die Verordnung über die elektronische Rechnung (E-Rechnungs-VO) beschlossen. Diese Verordnung legt XRechnung als führendes Datenformat fest, regelt technische Details der Übertragung und verpflichtet Rechnungssteller, also alle Lieferanten der bremischen Gebietskörperschaften und der übrigen öffentlichen Auftraggeber, zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen seit dem 27. November 2020.

Unter dem Namen zERIKA (zentrale E-Rechnungs- Integrations- und Kommunikations- Applikation) hat Bremen die technische Infrastruktur für den Empfang und die technische Verarbeitung von elektronischen Rechnungen aufgebaut. Dies beinhaltet die Umsetzung einer Multi-Kanal-Strategie, wodurch den Lieferanten verschiedene Möglichkeiten zur Einbringung elektronischer Rechnungen angeboten werden, um der Unterschiedlichkeit der Lieferanten hinsichtlich der Menge elektronischer Rechnungen, ihrer IT-Ausstattung sowie ihren Fähigkeiten gerecht zu werden. Gemeinsam mit dem Bund und in einer Kooperation mit der Handelskammer Bremen und der Handwerkskammer Bremen wurden folgende Übertragungswege festgelegt:

  • Weberfassung
  • Upload
  • E-Mail
  • De-Mail
  • Sicherer Webservice/PEPPOL

Zugang erhalten die Lieferanten über www.e-rechnung.bremen.de

Diese Webseite enthält alle wesentlichen Informationen rund um die E-Rechnung und ermöglicht auch, nach einer Registrierung eines Servicekontos, die E-Rechnung manuell zu erfassen und den Webupload zu nutzen.

 

Ansprechpartner

Ansprechpartner/in

Kristin Kerstein M.A.
Referentin Fort- und Weiterbildung / Öffentlichkeitsarbeit
0421 1626895
kk@akhb.de