Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der KfW ist gestartet
Folgenden Richtlinien gelten:
Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM)
Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Bundesförderung effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Auf den Seiten des BMWi können Sie nach wie vor die Vorab-Veröffentlichungen einsehen, die dort u. a. auch in einer Variante mit farblich hervorgehobenen Änderungen hinterlegt sind.
Links zu Informationsmaterialen:
- KfW-Information für Multiplikatoren vom 16. 03. 2021
- Musterformular "Beratungsgespräch beim Finanzierungspartner für vorzeitigen Vorhabensbeginn in den BEG-Kreditvarianten
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KFW.
Siehe auch Präsentation BAFA und Präsentation KfW