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VgV-Leitfaden stützt Leistungswettbewerb

Neuauflage des Bremer VgV-Leitfadens stützt den Leistungswettbewerb - Leitfaden steht zum Download zur Verfügung

Tim Beerens

Mit der Kenntnisnahme durch die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung am 30.09.2021 ist nach einem intensiven Diskussionsprozess der Bremer Leitfaden zur Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) fertiggestellt. Die VgV regelt die zu beachtenden Verfahrenswege bei der Vergabe von Leistungen an freiberufliche Planerinnen und Planer bei öffentlichen Bauvorhaben über dem jeweils geltenden EU-Schwellenwert.

Neben der Architektenkammer Bremen und der Ingenieurkammer Bremen sind die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau sowie der Senator für Finanzen Träger der Publikation, weitere Fachressorts und verschiedene öffentliche Bauherren waren am Entstehungsprozess beteiligt. Der VgV-Leitfaden ersetzt die im Jahr 2013 erschienene letzte Fassung des VOF-Leitfadens.

Das Ziel des VgV-Leitfadens bleibt indes das alte: Nachdem 2004 zeitgleich mit der Unterzeichnung der ersten Fassung der “Bremer Erklärung zur Sicherung und Qualifizierung der Baukultur in Bremen“ ein VOF Leitfaden herausgegeben worden war, der öffentlichen Baufrauen und Bauherren Hilfestellung bei der Durchführung von Vergabeverfahren im Geltungsbereich der damaligen VOF-Fassung geben sollte, war nach Inkrafttreten der VgV 2016 eine Überarbeitung notwendig, Diese sollte zum einen der geänderten Verordnungsgrundlage aber auch den zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen Rechnung tragen. Nicht zuletzt die Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die nunmehr als Empfehlung geltenden Basissätze sind Anlass genug, den eigentlich in der VgV manifestierten Grundsatz des Leistungswettbewerbs (als Gegensatz zum reinen Preiswettbewerb) bei der Vergabe von Planungsleistungen anhand von praktikablen und rechtssicheren Mustern und Hinweisen in der Umsetzung besser zu ermöglichen. Insbesondere gilt, dass die Neuordnung des Honorarrechts der planenden Berufe nicht zu einem Qualitätsverlust in der Planung selbst führen darf.
Hierfür wurden die Erfahrungen aus den Vorgängerversionen sowie Hinweise aus den Publikationen der Zentralen Service- und Koordinierungsstelle für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen (zSKS) disk
utiert und schlussendlich in diesem Leitfaden konsolidiert dargestellt. Zusätzlich erfolgte eine vollständige redaktionelle Anpassung an die maßgeblich geltende VgV.

Bewährte Basis des Leitfadens bleibt die Abgrenzung der fünf in der Regel möglichen Verfahrensarten, bei denen das Ergebnis von Planungswettbewerben, die Referenzen der Bewerbenden anhand von Projektblättern oder aber auskömmlich vergütete Lösungsvorschläge als wesentliche Kriterien für die Eignung bzw. den Zuschlag definiert werden. Neu eingefügt wurden zudem Hinweise zur Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots (nicht des billigsten!), zur Festpreisvergabe (so dass das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Zuschlagskriterien bestimmt wird) sowie ein Zeitstrahl, der verschiedene Verfahrensarten im Zeitablauf miteinander vergleicht.
Auch wenn der Kern des Leitfadens die Mustermatrizen für Eignungs- und Zuschlagskriterien bleiben, so hat der Leitfaden durch die vielen neu eigefügten textlichen Erläuterungen maßgeblich an Praxisrelevanz gewonnen. Das Dokument wird in den nächsten Wochen an die maßgeblichen, im Bauwesen tätigen Vergabestellen im Land Bremen verteilt und steht natürlich auch frei und kostenlos auf unserer Homepage www.akhb.de zum Download zur Verfügung. Gerne nimmt das Redaktionsteam Erfahrungen und Hinweise aus der hoffentlich breiten Anwendungspraxis entgegen. Bereits verabredet sind regelmäßige Evaluationstreffen/Erfahrungsberichte mit den beteiligten Institutionen. Denn: Der Grundsatz „Planungsleistungen haben ihren Wert“ ist und bleibt für die auskömmliche und faire Honorierung von Planungsbüros der Schlüssel. Den öffentlichen Baufrauen und Bauherren in Bremen kommt insofern eine Vorbildfunktion zu. Der neu veröffentlichte Leitfaden enthält das Handwerkszeug dafür.

Tim Beerens ist Geschäftsführer der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen.

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