Bremer Senat verabschiedet Finanzierung für digitales Bauantragsverfahren
31.5.2022
Der Bremer Senat hat am 31. Mai 2022 die Finanzierungszusage für die Umsetzung des digitalen Bauantrages genehmigt. Nun muss am 02.06.2022 die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung zustimmen. Dann kann das digitale Antragsverfahren für Baugenehmigungen bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden.
"Das Verfahren haben wir in enger Abstimmung mit sechs anderen Bundesländern erarbeitet, alle zehn übrigen Länder haben ihr Interesse bekundet. Es wäre sicherlich im Interesse der Bauwirtschaft künftig ein einheitliches bundesweites Verfahren nutzen zu können. Daran arbeiten wir sehr eng abgestimmt insbesondere mit Mecklenburg-Vorpommern zusammen", so Bausenatorin Dr. Maike Schaefer.
"Ungeachtet der bundesweiten Vorteile wird ein digitales Antragsverfahren die Prozesse in Bremen verschlanken und beschleunigen. Wir halten an unserem Ziel fest, dass von 2023 ein Großteil der Bauanträge digital beantragt werden kann. Lediglich Spezialfälle im Genehmigungsrecht werden wir nacharbeiten müssen. Diese deutliche Verbesserung für die bremischen Bauunternehmen wird diese in Zeiten entlasten, in denen insbesondere die Erstellung von Wohnraum dringend benötigt wird, zugleich aber die Probleme durch Rohstoff- und Fachkräftemängel wachsen."
Für die Implementierung des digitalen Antragsverfahrens hat der Senat heute insgesamt 1,194 Millionen Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025 bewilligt. Das setzt sich zusammen aus Investitions- und Betriebskosten. Die jährlich anfallenden Betriebskosten in Höhe von etwa 300.000 Euro werden auch in den Jahren danach weiter anfallen.
Sollte nach dem Senat auch die zuständige Deputation zustimmen, muss der Finanzierung des digitalen Bauantrages noch der Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen. Der Ausschuss tagt am 10. Juni.