Meldung: Glocke
Solargesetz für das Land Bremen

Solargesetz für das Land Bremen im Gesetzblatt veröffentlicht

Bremen 24.5.2023

Im heute erschienenen Gesetzblatt wurde das kurz vor der Wahl von der Bürgerschaft (Landtag) verabschiedete Solargesetz veröffentlicht. Architektenkammer und Ingenieurkammer hatten zu einem früheren Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen. Dem Grunde nach hatten die Kammern eine Solardachpflicht unterstützt, jedoch auf eine Verschiebung der Verabschiedung gedrängt – zu viele Detailfragen schienen noch ungeklärt (vor allem: Wie viel muss mindestens auf welches Dach und wie wird die zur Verfügung stehende Dachfläche jeweils berechnet). Es war jedoch politischer Wille, die Solardachpflicht noch vor der Wahl zu verabschieden – und die für Planende wichtigen Detailfragen später per Rechtsverordnung zu klären. So wurde das Gesetz nun verabschiedet und veröffentlicht. Positiv ist jedoch, dass verschiedene einzelne Hinweise aus unserer Stellungnahme bereits jetzt aufgegriffen wurden. Die Kammern werden sich dafür einsetzen, in die weitere Ausgestaltung der Rechtsverordnung zum Solargesetz einbezogen zu werden.

 

In Grundzügen regelt das Solargesetz Folgendes:

 

  • Neubau: Für alle Bauanträge, die nach dem 1. Juli 2025 gestellt werden, gilt die Solardachpflicht: 50% der Bruttodachfläche sind für Solarenergie (in der Regel PV, aber auch Solarthermie möglich) zu nutzen.
  • Dachsanierung: Für Gebäude, deren Dachhaut nach dem 1. Juli 2024 grundlegend saniert wird, sind verpflichtend die technischen Voraussetzungen für Solarenergie herzustellen. Innerhalb von zwei Jahren nach Sanierung sind dann 50% der Nettodachfläche tatsächlich in Betrieb zu nehmen.

Die ursprünglich vorgesehene Pflicht zur Überdachung und solaren Nutzung von größeren Stellplatzflächen wurde aktuell nicht umgesetzt. Das Solargesetz regelt verschiedene Ausnahmen, Erfüllungsalternativen, Nachweispflichten und auch Bußgelder von bis zu 25.000 €. Das Gesetz ist ohne Begründung im Downloadbereich beigefügt, die Parlamentsvorlage inkl. Begründung finden Sie auf der Seite der Bremischen Bürgerschaft.

Ansprechpartner

Ansprechpartner/in

Tim Beerens
Geschäftsführer der Architektenkammer Bremen
tb@akhb.de