Neu anzuwendendes Verfahren bezüglich Baumbestand bei Bauantragsstellungen
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft teilt Hinweise zum neu anzuwendenden Verfahren bezüglich des vorhandenen Baumbestands bei Bauantragsstellungen mit. Die bisherige Baumbestandsbescheinigung entfällt, dafür ist eine Baumbestandserklärung im Rahmen des Bauantrags abzugeben und etwaige Unterlagen parallel an das Umweltressort zu übersenden. Hier das Wichtigste:
Im Zuge der Änderung der Bauvorlagenverordnung zum 01.01.23 wurde die Baumbestandserklärung in das Bauantragsformular integriert. Angaben zum Baumbestand sind unter Punkt 8.10 – Baumbestandserklärung - zu machen. Die hier gemachten Angaben sind an den Fachbereich Baumschutz bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zu übermitteln. Falls gemäß Bauantragsformular weitere Unterlagen einzureichen sind, sind diese dem Schreiben beizufügen.
Um den Prozess der Digitalisierung weiter voran zu treiben und die internen Arbeitsabläufe im Bereich Baumschutz zu optimieren, sind die Unterlagen bevorzugt digital unter den folgenden E-Mail-Adressen einzureichen:
Bremen: baumschutz@umwelt.bremen.de
Bremerhaven: unb@magistrat.bremerhaven.de
Die bisher einzureichende eigenständige Baumbestanderklärung wird seit dem 01.07. nicht mehr bearbeitet. Um die Abläufe zeitlich und verwaltungstechnisch zu verschlanken, nehmen wir lediglich den Eingang der Unterlagen zur Kenntnis, sollte kein geschützter Baumbestand vorhanden sein bzw. sich keine Betroffenheit des Baumschutzes ergeben. Es wird keine eigene Baumbestandsbescheinigung ausgestellt.