E-Rechnungspflicht: Informationen für Architekturbüros
Die BAK meldet am 16.5.2024:
Die E-Rechnung wird verpflichtend – und viele Architekturbüros sind nicht darauf vorbereitet. Ab dem 1.1.2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich bei inländischem Zahlungsverkehr elektronische Rechnungen empfangen sowie rechtssicher archivieren können. E-Rechnungen müssen in einem speziellen XML-Format erstellt werden – reine PDF-Dateien reichen also nicht aus.
Die kommende E-Rechnungspflicht ist im deutschen Mittelstand derzeit noch nicht ausreichend bekannt. Daher ist davon auszugehen, dass auch viele Architekturbüros in Buchhaltung und Rechnungswesen noch unzureichend vorbereitet sind. Dies kann erhebliche Herausforderungen und möglicherweise auch rechtliche Risiken mit sich bringen.
Die Offensive Mittelstand hat aus diesem Grund unter Mitwirkung der BAK einen One-Pager erstellt, der die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung zusammenfasst und praktische Hilfestellungen bei der Umsetzung bietet.
Das pdf findet sich im Downloadbereich weiter unten.