Neue Landesbauordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat am 29.05.2024 eine Novelle der Landesbauordnung beschlossen, die heute im Bremischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde und am 01.07.2024 in Kraft tritt. Die Neuveröffentlichung der Landesbauordnung, die Begründung dazu sowie eine Synopse zur bisherigen Rechtslage sind auf der Homepage der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zu finden: www.bau.bremen.de
Mit der Novelle wurden unter anderem zwei Themenkomplexe in materielles Recht umgesetzt, die auch von Architektenkammer Bremen (AKHB) und Ingenieurkammer Bremen (IKHB) gefordert wurden.
Mit dem „Gebäudetyp-e“ – darüber wurde bereits in DAB und DIB berichtet – wurde ein Experimentierfeld für einfacheres Bauen eröffnet, um der weitreichenden Normenflut auch im Bereich der öffentlich eingeführten technischen Baubestimmungen begegnen zu können. Gemäß § 67 Absatz 1 LBO soll nunmehr die Baubehörde Abweichungen genehmigen, wenn neue Bau- und Wohnformen erprobt werden.
Auch die seitens der Bundesarchitektenkammer geforderte „Umbauordnung“ wurde mit ersten Festsetzungen in die BremLBO übernommen. So ist beispielsweise erstmal überhaupt ein „bestehendes Gebäude“ in die Begriffsbestimmungen übernommen worden. Auch wurde eine „geringfügige Änderung“ an einem bestehenden Gebäude definiert – eine Aufstockung um bis zu zwei Geschosse oder eine Erweiterung der Grundfläche um bis zu 25 %.
Für welche konkreten Projekte diese beiden innovativen Möglichkeiten zur Vereinfachung und Kostenreduzierung Anwendung finden können, wie das Verhältnis zum Planungsrecht auszulegen ist und viele weitere Detailfragen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantworten. AKHB und IKHB sind dazu fortlaufend in Gesprächen mit SBMS.
In guter Tradition bieten AKHB und IKHB im August – in Kooperation mit SBMS – wieder mehrere Fortbildungsveranstaltungen zu den Änderungen in der Landesbauordnung an, die Anmeldung ist wie gewohnt über www.fortbilder.de möglich:
SEMINARTIPP
Gebäudetyp-e und „Bauturbo“: Die Novelle der Bremischen Landesbauordnung 2024
Referenten:
Kai Melzer / FB-01, oberste Bauaufsichtsbehörde, und Jörg Hibbeler, Referat 64 Bezirk Süd, untere Bauaufsichtsbehörde,
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (SBMS)
Zwei Termine als Präsenzseminare:
Donnerstag, 08.08.2024, 17–18:30 Uhr
Donnerstag, 15.08.2024, 17–18:30 Uhr
Ort: Architektenkammer / Ingenieurkammer Bremen, Geeren 41–43, 28195 Bremen
Jeweils 2 Fortbildungspunkte werden anerkannt.
Anmeldung: www.fortbilder.de
Über weitere Erkenntnisse zu den praktischen Auswirkungen der Novelle werden wir Sie auf dem Laufenden halten!
Tim Beerens
Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen
Ingenieurkammer der Freien Hansestadt Bremen
Geschäftsführer