Gebäudetyp-E-Gesetz: BAK hofft auf schnelle Verabschiedung im Parlament
Pressemitteilung der BAK
Berlin, 20.11.2024
Nach dem Aus der Ampelkoalition liegt die Umsetzung der noch offenen Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung in den Händen des Parlaments. Nach der Vertrauensfrage des Kanzlers Olaf Scholz am 16.12.2024 kann das Parlament noch 21 Tage weiterarbeiten. Die letzte Sitzung findet in diesem Jahr am 20.12.2024 statt, die erste im neuen Jahr am 13.1.2025. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hofft, dass ein wesentliches Gesetzesvorhaben in den kommenden Wochen abgeschlossen wird: Das Gebäudetyp-E-Gesetz für mehr Einfachheit und Innovation beim Bauen.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer:
„Der Entwurf des Gebäudetyp-E-Gesetzes samt dazugehörigen Leitlinien und Prozessempfehlungen des Bundesbauministeriums ist im Kern abstimmungsreif. Der ehemalige Justizminister Dr. Marco Buschmann hat eine schnelle Verabschiedung in seiner Rücktrittserklärung vorgeschlagen. Ich bin zuversichtlich, dass die Vereinfachungen, die das neue Gesetz bietet, nicht nur neue Investitionen befördern, sondern in Form von bezahlbaren Mieten oder Kaufpreisen auch beim Verbraucher ankommen werden.“
Weitere offene Vorhaben der Ampelregierung, die die planenden Berufe betreffen:
Vergabetransformationspaket:
Die BAK wird sich dafür einsetzen, einer weiteren Aufweichung des Grundsatzes der losweisen Vergabe entgegenzuwirken. Allerdings beinhaltet dieses Gesetz auch das sog. Alternative Beschaffungsmodell, welches unseren Interessen an der Aufrechterhaltung bzw. Erhöhung eines hohen Schwellenwertes entgegenkommt. Für das Vergabetransformationspaket präferiert die BAK eine Neuaufnahme in der nächsten Legislaturperiode.
Novelle Baugesetzbuch BauGB:
Mit der geplanten Neuausrichtung des BauGB werden u.a. bessere Voraussetzungen für eine schnelle und effizienter Planungs- und Genehmigungsprozesse geschaffen. Am 11.11.2024 sprach sich im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen dafür aus, das Gesetzesverfahren abzuschließen. Das Vorhaben wäre als Gesetzesentwurf eine erledigungsfähige Vorlage im Sinne von § 125 S. 1 GOBT, wenn der Bundestag nicht mehr über sie abgestimmt hat.
Gebäudeenergiegesetz GEG:
Aufgrund der EU-Gebäuderichtlinie / EPBD-Novelle (2024) ist bis spätestens 2026 eine erneute Anpassung des GEG erforderlich, die nun unter einer neuen Bundesregierung erfolgen wird. Die von der EPBD eingeforderten Mindestenergieeffizienzstandards für Bestandsgebäude und der Nullemissionsgebäudestandard für Neubauten könnten durch die neue Regierung hinsichtlich Fristen und Förderstrukturen angepasst oder aufgeschoben werden. Die BAK setzt sich für die Stärkung der erneuerbaren Energien ein und ordnet Nachhaltigkeit vorrangig vor Energieeffizienz ein.