Meldung: Glocke
Wiedereinführung des offenen Sprechtags

Wiedereinführung des offenen Sprechtags der Bauordnung im Mai 2026

28.4.2026

Die Untere Bauaufsichtsbehörde am Standort Contrescarpe 72 (Siemenshochhaus) führt den offenen Sprechtag wieder ein. Er findet ab 7. Mai 2026 als „offene Bauberatung“ jeden Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr statt und richtet sich gleichermaßen an Architektenschaft wie Bauherrschaft. 

In diesem Rahmen kann eine Beratung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu geplanten Bauvorhaben in Anspruch genommen werden. Die Beratung erfolgt ohne vorherige Terminvereinbarung als vorhabenbezogene Erstberatung; Terminvereinbarungen zu anderen Tagen und Zeiten bleiben möglich.

Die Nachfrage am Standort Contrescarpe 72 wird beobachtet und bei Bedarf die Sprechzeit ggf. auch in den Nachmittag ausdehnt werden. Der Sprechtag des Referats Stadtplanung und Bauordnung Nord am Behördenstandort im Stadthaus Vegesack (Gerhard-Rohlfs-Straße 62) wird an die neue Regelung angeglichen. Das Angebot gibt es dort künftig donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und – bis auf weiteres – auch unverändert von 14 bis 17 Uhr. 

Auf der Homepage Bauordnung - Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sind zur „Ermöglichung der informellen Kommunikation und direkter Rückmeldungen“ neben den Sprechzeiten außerdem die Telefonnummern der örtlich zuständigen Genehmigungssachbearbeiter:innen und weitere Kontaktdaten veröffentlicht. 

Die Untere Baubehörde freut sich, wenn die Sprechzeiten insbesondere aus der Architektenschaft wieder gerne in Anspruch genommen werden, so wie es vor Corona der Fall war und an dem Behördenstandort im Stadthaus Vegesack (Referat Stadtplanung und Bauordnung Nord) auch heute noch der Fall ist. 

Hintergrund:

Die Senatskommission Wohnungsbau hat sich am 13.11.2025 mit dem Abschlussbericht zur Erarbeitung des "Bremer Wegs zum kosteneffizienten und zukunftsfähigen Bauen" befasst. Sie hat in diesem Zusammenhang darum gebeten, u. a. die Maßnahme 066 "Verbesserung der Kommunikation im Baugenehmigungsverfahren" umzusetzen. Der Maßnahmeninhalt ist folgendermaßen beschrieben: "Bessere Strukturierung des Kommunikationsprozesses im Bauantragsverfahren, Ermöglichen informeller Kommunikation und direkter Rückmeldungen sowie Wiedereinführung des offenen Sprechtages."